In der Gesetzesbegründung heißt es zu
diesem Faktor:
„Der Faktor 1,06 führt dazu, dass die
ermittelten Ausgabenwerte um 6 % erhöht werden. Damit werden
pauschal Ermäßigungen der Arbeitszeit (etwa für
Schwerbehinderte) und Anrechnungen (etwa für die
Tätigkeit als Schulleiter oder stellvertretender Schulleiter)
berücksichtigt, ferner auch etwaige Teilungen von
Klassenverbänden in einzelne Gruppen aufgrund von
Besonderheiten des jeweiligen Unterrichtsfaches. Sofern dieser
Zuschlag darüber hinaus noch finanzielle Spielräume
belässt, könnten sie etwa für die Abdeckung des
Ergänzungsbereiches genutzt werden.“
In meinem Kommentar zeige ich, dass dieser Faktor
viel zu niedrig angesetzt ist.
Die Stellungnahme des Landeselternrates nimmt
diese Überlegungen auf.